Ordentliche Begründung

Über die Klage einer Frau gegen den LHC:

Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt, warum sie durch die Tests in ihren Grundrechten verletzt wird. Außerdem fehle ein schlüssiger Vortrag dazu, warum der von ihr befürchtete Schaden eintrete werde. Die Größe eines vermeintlichen Schadens – hier die Vernichtung der Erde – erlaube keinen Verzicht auf eine ordentliche Begründung.

(s.a. Urteilsbegründung, Absatz 26)